Schießordnung

  1. Im Schützenraum dürfen sich der Anzahl der Stände entsprechend nur 10 Schützen – die Schreiber und Aufsichtspersonen – aufhalten.
  2. Das Betreten und Verlassen der Stände ist nur mit ungeladenem Gewehr, mit offenem Verschluss, gestattet.
  3. Das Laden des Gewehres darf demnach nur im Schützenstand vorgenommen werden.
  4. Einlagen im Rock sind verboten.
  5. Kreuzschüsse werden als Fehlschüsse gewertet.
  6. Eventuelle Versager dürfen in der Schießhalle nicht behandelt werden.
  7. Es dürfen nur Weichbleigeschosse in Verwendung genommen werden. Stahlmantelgeschosse sind verboten.
  8. Jeder Schütze darf zeitlich nur ein Gewehr anlehnen und hat die Schützenreihe auf dem Stand einzuhalten.
  9. Nach abgeschlossener Fünferserie – eventuell Streichung – hat der Schütze den Stand zu verlassen.
  10. Jeder Schütze hat die Schießordnung zu beachten und den Anordnungen der Diensthabenden Folge zu leisten.
  11. Zuwiderhandelnde haben den Schützenstand unnachsichtig zu verlassen, verlieren den Anspruch auf Beste und werden bei der zuständigen Behörde angezeigt.
  12. Wünsche und Beschwerden wollen dem Schießleiter persönlich vorgetragen werden. Im Übrigen wird noch auf die Schießordnung in der ergangenen Einladung hingewiesen.

Tamsweg-Prebersee – den 31. August sowie 1. und 2. September 1951
Die Schützengesellschaft des privaten Schießstandes Tamsweg